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   LG Meiningen, 15.06.1999 - 4 T 139/99   

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LG Meiningen, 15.06.1999 - 4 T 139/99 (https://dejure.org/1999,16767)
LG Meiningen, Entscheidung vom 15.06.1999 - 4 T 139/99 (https://dejure.org/1999,16767)
LG Meiningen, Entscheidung vom 15. Juni 1999 - 4 T 139/99 (https://dejure.org/1999,16767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 71; GBV § 15 Abs. 1b; HGB §§ 13, 13a
    Bezeichnung des Grundschuldgläubigers im Grundbuch, hier: Eintragung der Zweig- ohne Hauptniederlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Korrektur von Bezeichnungen im Grundbuch; Richtigstellung einer Gläubigerbezeichnung im Grundbuch in Übereinstimmung mit § 1115 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 680
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 01.11.1905 - V 287/05

    Können für die Zweigniederlassung einer Anstalt oder einer Aktiengesellschaft,

    Auszug aus LG Meiningen, 15.06.1999 - 4 T 139/99
    Das RG hat jedoch bereits im Jahre 1905 entschieden (RGZ 62, 7, 10), daß eine Eintragung entweder auf die Firma der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung erfolgen muß.

    Zwischen der Eintragung der Haupt- und Zweigniederlassung besteht deshalb ein alternatives Verhältnis ( RGZ 62, 7, 9 f.) Damit wird auch dem Grundsatz Genüge getan, nach dem die Eintragungen im Grundbuch in möglichster Klarheit auszuführen sind (LG Bonn = DNotZ 1970, 663 = MittRhNotK 1970, 227 ): Durch die Eintragung wird für den Rechtsverkehr erkennbar, daß die verfahrensgegenständliche Eintragung den durch internes Organisationsrecht der Gesellschaft der Zweigniederlassung zugewiesenen Geschäftsbereich betrifft.

  • OLG Hamm, 15.05.2000 - 15 W 476/99

    Errichtung eines notariellen Testaments durch eine Schreibund sprechunfähige

    Auszug aus LG Meiningen, 15.06.1999 - 4 T 139/99
    6. Erbrecht - Errichtung eines notariellen Testaments durch eine schreib- und sprechunfähige Person (OLG Hamm, Beschluß vom 15.5. 2000 - 15 W 476/99 - mitgeteilt von Richter am LG Helmut Engelhardt, Emsdetten - m. Anm. Lettmann) BGB § 2232 BeurkG §§ 22; 24 Abs. 1 u. 3; §§ 25; 31 1. Der Senat hält nach der Entscheidung des BVerfG vom 19.1.1999 ( NJW 1999, 1553 ) daran fest, daß ein schreibunfähiger Stummer ein Testament nicht durch reine Gebärden oder Bewegungszeichen errichten kann.
  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass die angegriffene Regelung zwar nicht die Ausübung eines Freiheitsgrundrechts einschränkt, wohl aber den verfassungsmäßigen Anspruch der Beschwerdeführerin auf Teilhabe an den vorhandenen öffentlichen Bildungseinrichtungen berührt (vgl. dazu OVG Koblenz, NJW-RR 2000, 680; OVG Hamburg, NordÖR 2005, 545).
  • BPatG, 31.10.2019 - 7 W (pat) 14/17

    Kolloidalmischer

    Ebenso wird die Eintragung eines Unternehmensträgers unter der Firma einer Zweigniederlassung ins Grundbuch für zulässig erachtet, wenn das betreffende Grundstück bzw. Grundstücksrecht dem Vermögen der Zweigniederlassung zugewiesen ist (vgl. LG Bonn NJW 1970, 570, 571; LG Meiningen, NJW-RR 2000, 680; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 15 GBV Rdn. 26; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, a. a. O., § 13 Rdn. 65; Baumbach/Hopt, a. a. O., § 13 Rdn. 4).

    Da damit feststeht, dass es sich bei der Firma der Zweigniederlassung lediglich um eine andere Bezeichnung des Rechtsträgers handelt, aufgrund derer seine Identität im Rechtsverkehr bestimmt werden kann, ist dem Erfordernis der Identifizierung des Rechtsträgers grundsätzlich Genüge getan (ebenso für das Grundbuch LG Meiningen NJW-RR 2000, 680).

    Auch in der Rechtsprechung zur Grundbuchfähigkeit einer Zweigniederlassung wird in einer derartigen Eintragung kein Verstoß gegen den Grundsatz der Grundbuch-Klarheit gesehen (vgl. LG Bonn NJW 1970, 570, 571; LG Meiningen NJW-RR 2000, 680).

  • BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 575/18
    Ebenso wird die Eintragung eines Unternehmensträgers unter der Firma einer Zweigniederlassung ins Grundbuch für zulässig erachtet, wenn das betreffende Grundstück bzw. Grundstücksrecht dem Vermögen der Zweigniederlassung zugewiesen ist (vgl. LG Bonn NJW 1970, 570, 571; LG Meiningen, NJW-RR 2000, 680; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 15 GBV Rdnr. 26; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, a. a. O., Rdnr. 65; Baumbach/Hopt, HGB, 38. Aufl., § 13 Rdnr. 4).

    Auch in der Rechtsprechung zur Grundbuchfähigkeit einer Zweigniederlassung wird in einer derartigen Eintragung kein Verstoß gegen den Grundsatz der Grundbuchklarheit gesehen (vgl. LG Bonn NJW 1970, 570, 571; LG Meiningen NJW-RR 2000, 680).

  • BPatG, 27.02.2019 - 7 W (pat) 14/17
    Mangels Rechtsfähigkeit ist die Zweigniederlassung als solche zwar nicht grundbuchfähig, aber der Unternehmensträger kann im Grundbuch unter der Firma der Zweigniederlassung eingetragen werden, wenn das betreffende Grundstück bzw. Grundstücksrecht dem Vermögen der Zweigniederlassung zugewiesen ist (vgl. LG Bonn NJW 1970, 570, 571; LG Meiningen, NJW-RR 2000, 680; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, a. a. O., § 13 Rdn. 65; Baumbach/Hopt, a. a. O., § 13 Rdn. 4).
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